Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Threesy GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgende “AGB)  regeln sämtliche Verträge und vorvertraglichen Beziehungen zwischen der Threesy GmbH (nachfolgend „Dienstleister“) und deren Vertragspartnern (nachfolgend „Unternehmer“), die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit oder als juristische Personen des öffentlichen Rechts handeln. Der Unternehmer und der Dienstleister werden nachfolgend auch “Vertragsparteien” genannt. Diese AGB gelten für die Erbringung verschiedener Serviceleistungen durch den Dienstleister. Die Beziehung zwischen Dienstleister und Unternehmer wird als „B2B“ qualifiziert, wobei die Geschäfte unternehmensbezogen sind.

1.3. Diese AGB finden keine Anwendung auf Rechtsgeschäfte zwischen dem Dienstleister und Personen, die nicht Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 UGB sind („B2C“).

1.4. Die jeweils zum Vertragsabschluss gültige Fassung ist maßgeblich. Der Dienstleister erkennt abweichende, zusätzliche oder den AGB widersprechende Bedingungen des Unternehmers nicht an. Diese AGB gelten unverändert weiter, selbst wenn der Dienstleister in Kenntnis von abweichenden, zusätzlichen oder widersprechenden Bedingungen des Unternehmers die Leistungserbringung ohne Vorbehalt aufnimmt.

1.5. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu modifizieren. Änderungen an den AGB werden dem Unternehmer am Tag ihrer Inkraftsetzung mitgeteilt. Diese Änderungen gelten als akzeptiert, falls der Unternehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt. Sollte der Unternehmer den Änderungen widersprechen, behält sich der Dienstleister das Recht vor, die bestehenden Verträge ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

1.6. Die vom Dienstleister vorgelegten Angebote gelten als unverbindlich. 

2. Auftragserteilung

2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistung durch den Dienstleister ergibt sich aus dem Angebot und dem Vertrag. Ein Vertrag zwischen Dienstleister und Unternehmer wird wirksam, wenn der Unternehmer das Angebot des Dienstleisters schriftlich per Brief oder E-Mail annimmt.

2.2. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Dienstleister ist jedoch dazu berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten geeigneter Dritter, wie zum Beispiel freier Mitarbeiter, zu bedienen.

2.3. Zusagen jeglicher Art, die über die in diesen AGB oder anderen Vertragsbestandteilen vereinbarten Verpflichtungen des Dienstleisters hinausgehen, erfordern eine ausdrückliche und schriftliche Bestätigung durch den Dienstleister.

3. Leistungsumfang

3.1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und dem Dienstleistungsvertrag. Welche spezifischen Amazon-Marktplätze dabei einbezogen werden, wird jeweils individuell im Vertrag festgelegt. Der Unternehmer ernennt den Dienstleister mit vorliegendem Vertrag zu seinem ausschließlichen Dienstleister auf der Handelsplattform Amazon. Der Verkauf auf der Plattform erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Namen des Unternehmers.

4. Leistungserbringung

4.1. Der Dienstleister führt Dienst- und Beratungsleistungen aus, wie sie im Leistungsangebot und im Vertrag festgehalten sind. Der Umfang dieser Leistungen ist im Leistungsangebot und Vertrag vollständig definiert. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf Leistungen, die über das Vereinbarte hinausgehen. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der Dienstleister nicht verpflichtet, dem Unternehmer ein bestimmtes Werk oder einen spezifischen Erfolg zu liefern.

4.2. Der Dienstleister legt basierend auf §914 ABGB (Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch) gegenüber dem Unternehmer nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte die auszuführenden Maßnahmen nach eigenem Ermessen fest. Die notwendigen Maßnahmen können sich aus diversen Gründen (Bspw.: Änderung des Marktplatzalgorithmus, Anpassung im Wettbewerbsumfeld des Unternehmers, Neuabstimmung der Ziele)  jederzeit ändern oder zu einem früheren/späteren Zeitpunkt stattfinden. Die Entscheidung über die Art und Weise solcher Änderungen liegt allein beim Dienstleister. Dieser ist nicht dazu verpflichtet, sämtliche im individuellen Leistungsangebot genannten Maßnahmen durchzuführen. Abhängig vom vereinbarten Budget und sich verändernden Rahmenbedingungen kann sich auch die voraussichtliche Dauer für ursprünglich geplante Maßnahmen sowie deren Priorität verschieben, was zur Folge haben kann, dass einige geplante Maßnahmen innerhalb des festgelegten Zeit- und Budgetrahmens möglicherweise nicht umgesetzt werden. Der Dienstleister führt seine Aufgaben während der Laufzeit des Vertrags stets verantwortungsvoll, im besten Wissen und Gewissen, des Unternehmers aus. Dabei handelt er nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände und wahrt stets die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Der Dienstleister kann jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass die durchgeführten Maßnahmen zu einer (dauerhaften) Aufnahme oder Verbesserung des Amazon Seller- oder Vendor Accounts und der damit verbundenen Produkte führen.

4.3. Dem Unternehmer ist bewusst, dass Amazon jederzeit dazu berechtigt ist, ohne Angaben von Gründen, Werbekampagnen zu stoppen sowie Produkte, Inhalte oder den Amazon Seller- oder Vendor Account zu sperren. Für solche Entscheidungen trägt der Dienstleister keine Verantwortung. Der Anspruch auf Entlohnung wird von diesen Vorgängen nicht berührt, es sei denn, sie resultieren aus einem groben Verschulden des Dienstleisters gegen seine vertraglichen Pflichten. 

4.4. Fordert der Unternehmer den Dienstleister auf, laufende Kampagnen vorübergehend zu unterbrechen, oder ist eine Unterbrechung der Kampagne ohne Verschulden des Dienstleisters erforderlich, bleibt der Anspruch des Dienstleisters auf Entlohnung hiervon unberührt.

4.5. Der Unternehmer hat kein Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitern des Dienstleisters. Fachliche Anweisungen kann der Unternehmer ausschließlich an die im Vertrag vom Dienstleister benannte Kontaktperson geben, und dies auch nur im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.

4.6. Die Auswahl der eingesetzten Mitarbeiter obliegt ausschließlich dem Dienstleister selbst. Der Dienstleister nimmt sich das Recht heraus, die zugewiesenen Mitarbeiter jederzeit zu wechseln oder durch andere zu ersetzen. Zudem ist der Dienstleister berechtigt, für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte heranzuziehen.

4.7. Der Dienstleister ist dazu berechtigt, seine Dienst- und Beratungsleistungen an weitere Unternehmen anzubieten.

 

5. Mitwirkungspflicht des Unternehmers

5.1. Der Unternehmer verpflichtet sich, den Dienstleister bei der Ausführung seiner Dienstleistungen aktiv zu unterstützen und dabei keine Hindernisse zu schaffen. Weiterhin ist der Unternehmer verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt von Unterlagen oder Anfragen eine Rückmeldung an den Dienstleister zu geben. Sollte der Unternehmer diese Unterstützung nicht leisten oder den Dienstleister bei der Dienstleistungserbringung behindern, behält der Dienstleister dennoch den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.

5.2. Folgende Punkte liegen im Verantwortungsbereich des Unternehmers:

a. Kundennachrichten und Kundensupport.

b. Alle Anliegen von Steuern und Umsatzsteuer.

c. Angaben zum Unternehmer auf Amazon: Impressum, allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, und weitere rechtlich verbindliche Texte.

d. Rechtlich korrekte Darstellung sowie Beschreibung der auf Amazon verkauften Produkte, zB rechtliche Hinweise.

5.3. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, alle Angaben eigenständig und gründlich auf Fehler zu prüfen. Der Dienstleister ist nicht dazu verpflichtet, die Angaben zu kontrollieren, wird jedoch den Unternehmer auf etwaige offensichtliche Unstimmigkeiten hinweisen. 

5.4. Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Dienstleister alle notwendigen Inhalte wie Fotos, Logos, Bilder, Texte, Produktdetails, Unternehmensdaten und ähnliche Materialien für die Erstellung von Werbemaßnahmen, die Einrichtung oder Optimierung der Produkte und des Amazon Accounts, oder die Erbringung anderer Leistungen bereitzustellen. Des Weiteren garantiert der Unternehmer bei der Bereitstellung dieser Inhalte, dass ihm die notwendigen Reproduktions-, Marken-, Namens-, Bearbeitungs- und anderen Schutzrechte an diesen Inhalten zustehen, ohne dass der Dienstleister hierfür dies zu überprüfen hat. Der Dienstleister darf die bereitgestellten Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen verwenden. Dies gilt auch für die Bereitstellung personenbezogener Daten, deren Nutzung und Verarbeitung durch den Dienstleister oder von diesem beauftragte Dritte den geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht und keine dieser Vorschriften verletzt.

5.5. Der Unternehmer trägt allein die Verantwortung für die Rechtskonformität der vom Dienstleister erstellten Inhalte oder durchgeführten Maßnahmen, wie zum Beispiel Werbeanzeigen, Produkt Listings oder Amazon Stores. Der Dienstleister weist ausdrücklich darauf hin, dass er keine Beratung zu rechtlichen und steuerlichen Fragen leistet. Gemäß seinen Mitwirkungspflichten muss der Unternehmer vor der endgültigen Übernahme der vom Dienstleister erbrachten Arbeitsergebnisse diese eigenständig und auf eigene Kosten daraufhin überprüfen, ob ihre Verwendung rechtlichen Bestimmungen widerspricht.

5.6. Falls der Dienstleister aufgrund von Verzögerungen oder Unterbrechungen, die durch die Nichteinhaltung oder unzureichende Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Unternehmers nach Ziffer 5 dieser AGB entstehen, nicht rechtzeitig mit seinen Leistungen beginnen oder diese fortsetzen kann, wird er für die Dauer dieser Verzögerung von seiner Leistungspflicht entbunden. Trotz dieser Verzögerungen bleibt jedoch die Verpflichtung des Unternehmers zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bestehen.

5.7. Der Unternehmer stellt dem Dienstleister durchgehenden Zugriff auf alle seine Amazon-Konten (Seller bzw. Vendor Central) zur Verfügung, um die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu ermöglichen. Weiterhin sichert der Unternehmer dem Dienstleister den Zugang zu den erforderlichen Tools, Dokumenten und Programmen zu. Zu diesem Zweck wird der Unternehmer entweder einen eingeschränkten Zugang für die Seller Central einrichten oder seine ursprünglichen Login-Daten teilen. Sollte der Unternehmer den Zugang entziehen, ist es dem Dienstleister nicht möglich, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen. In einem solchen Fall bleibt der Unternehmer dennoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

6. Referenznennung

6.1. Der Dienstleister hat das Recht, die Kooperation mit dem Unternehmer zu Marketingzwecken als Referenz zu nutzen. Dies schließt insbesondere die Erwähnung in Marketingmaterialien oder online auf der eigenen Website und/oder eigenen sozialen Medien ein. In diesem Rahmen darf der Dienstleister auch den Firmennamen und Markenauftritte (zum Beispiel Logo, Bild- und Wortmarke) des Unternehmers verwenden.

7. Entlohnung

7.1. Die Höhe der Entlohnung ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und ist als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zu verstehen, es sei denn der Umsatz ist von der Umsatzsteuer befreit.

7.2. Der Dienstleister erhält einen monatlichen Retainer (Pauschale) sowie eine monatliche Provision auf alle Verkäufe, die über die Handelsplattform des Unternehmens zustande kommen. Dies umfasst sowohl Verkäufe an Verbraucher (B2C) als auch Verkäufe an Geschäftskunden (B2B). Der Dienstleister erhält für alle derartigen Geschäfte eine Provision in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist der dem Kunden auf Amazon in Rechnung gestellte Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) pro Monat. Retouren von Kunden mindern die Bemessungsgrundlage anteilmäßig. Die entsprechende Umsatzsteuer wird auf den Provisionsbetrag aufgeschlagen.

7.3. Nebenkosten für Verpackung, Anlieferpläne, Amazon interne Kosten, PPC (Pay-Per-Click) Advertising, Versandgebühren und Verkaufsgebühren oder ähnliche Posten schmälern die Bemessungsgrundlage nicht.

7.4. Eine vereinbarte Set-up Gebühr wird mit Vertragsabschluss in Rechnung gestellt.

7.5. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zu Beginn eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, werden die Rechnungen elektronisch an den Unternehmer übermittelt. Zahlungen sind innerhalb des im Vertrag angegebenen Zahlungsziels nach Zugang der Rechnung fällig. Nach Ablauf des jeweiligen Zahlungsziels ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes geltend zu machen.

8. Gewährleistung

8.1. Der Unternehmer ist verpflichtet, jegliche Mängel unverzüglich nach deren Feststellung, jedoch spätestens binnen einer Frist von 14 Tagen nach der Leistungserbringung dem Dienstleister schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrüge muss eine detaillierte Beschreibung des Problems enthalten und alle Informationen umfassen, die für eine effiziente Behebung des Mangels erforderlich sind. Unterlässt es der Unternehmer, den Mangel rechtzeitig und detailliert zu melden, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche bezüglich dieses Mangels.

8.2. Der Dienstleister gibt keine Garantien jeglicher Art, insbesondere nicht, dass die verkaufsfördernden Maßnahmen, die gemäß dem Vertrag geschuldet sind, zum Erfolg führen.

9. Haftungsausschluss

9.1. Der Unternehmer verpflichtet sich, den Dienstleister hinsichtlich aller möglichen Verletzungen von Patent-, Musterschutz-, Markenschutz- (Warenzeichen) und Urheberrechten schad- und klaglos zu halten. Sollte der Dienstleister diesbezüglich von Dritten in Anspruch genommen werden, sind alle notwendigen Rechtsberatungs-, Prozess- und sonstigen Kosten und Aufwendungen zur Anspruchsabwehr durch den Unternehmer zu übernehmen. Der Unternehmer ist verpflichtet, sämtliche für die Anspruchsabwehr erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unverzüglich und kostenlos an den Dienstleister herauszugeben.

9.2. Der Dienstleister handelt stets nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte der Amazon Account (Seller- oder Vendor) oder Produkte des Unternehmers dennoch gesperrt werden, übernimmt der Dienstleister keine Haftung für daraus resultierende Verluste, einschließlich Umsatz- sowie Gewinnentgang oder ähnliche finanzielle Schäden.

9.3. Der Unternehmer entbindet den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus vermuteten oder tatsächlichen Rechtsverletzungen ergeben könnten, beispielsweise durch die Wahl der Keywords, die Nutzung von Amazon-ASIN-Inhalten oder durch durchgeführte Optimierungsarbeiten, sofern der Dienstleister diese nicht nachweislich verschuldet hat. Weiterhin verpflichtet sich der Unternehmer, sämtliche Kosten zu übernehmen, die dem Dienstleister durch solche Ansprüche entstehen. Dies umfasst insbesondere die Kosten für eine angemessene rechtliche Verfolgung und Verteidigung, die dem Dienstleister entstehen könnten.

9.4. Der Unternehmer stellt den Dienstleister für die Haftung für alle Vorfälle wie Cyberattacken, Hacks, unautorisierte Zugriffe auf Konten, Spambots, Phishing-Aktionen, Spam Mails und alle damit einhergehenden Auswirkungen (wie existenzielle Schäden, finanzielle Verluste, das Sperren von Listings, das Schließen von Konten, etc.) frei von jeglichen Ansprüchen, sofern der Dienstleister nicht nachweislich für das Auftreten dieser Ereignisse verantwortlich ist.

9.5. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden wegen Nichtzahlung oder Insolvenz der Kunden. 

9.6.  In dem Umfang, in dem die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, erstreckt sich dieser Ausschluss oder diese Beschränkung ebenfalls auf die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10. Produkthaftung

10.1. Der Unternehmer hat den Dienstleister für jegliche Haftung zu entschädigen, die dem Dienstleister in Bezug auf Sach- oder Personenschäden oder Todesfälle infolge von Mängeln oder Fehlern der Materialien, veröffentlichten Inhalten oder der Verarbeitungsqualität der Produkte des vorliegenden Vertrages entsteht, sowie für jegliche angemessene Kosten, Ansprüche, Forderungen und Ausgaben zu entschädigen, die durch eine solche Haftung oder in diesem Zusammenhang dem Dienstleister entstehen. Der Unternehmer ist verpflichtet, sämtliche für die Anspruchsabwehr erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unverzüglich und kostenlos an den Dienstleister herauszugeben.

11. Geheimhaltung und Datenschutz

11.1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen, auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus, Stillschweigen zu bewahren. Dazu zählen insbesondere Umsatzzahlen, Kalkulationen, Kundenlisten, Know-How, etc.

11.2. Für die Dauer dieses Vertrags überträgt der Unternehmer sämtliche Zugriffsrechte, die mit dem Amazon Account in Zusammenhang stehen, auf den Dienstleister. Dies erfolgt unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Dienstleister die ihm übertragenen Rechte in keiner Weise zum Nachteil des Unternehmers ausnutzt und niemals sensible Daten an Dritte weitergibt. Insbesondere die temporäre Übertragung der OTP-Funktionalität auf die Handynummer des Dienstleisters muss auf Wunsch des Unternehmers widerspruchslos und unverzüglich rückgängig gemacht werden.

11.3. Die Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, sämtliche relevanten Datenschutzvorschriften einzuhalten. Der Unternehmer gewährleistet, dass er dem Dienstleister alle notwendigen Informationen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und aus Datenschutz- sowie Geheimhaltungsgründen erforderlich sind, zur Verfügung stellt.  Zugangsdaten müssen von diesem sorgfältig gesichert und dürfen nicht unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden. Sollte der Unternehmer davon Kenntnis erlangen, dass unbefugte Dritte Zugangsdaten erhalten haben oder ein ernsthafter Verdacht in dieser Hinsicht besteht, ist er verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich schriftlich zu informieren.

11.4. Die personenbezogenen Daten, die der Dienstleister für den Unternehmer verarbeitet, sind Eigentum des jeweiligen Kunden und werden vom Dienstleister im Auftrag gemäß Artikel 28 der DSGVO bearbeitet.

11.5. Die Vertragsparteien verpflichten sich dazu, ihre Mitarbeiter auf diese Verpflichtungen hinzuweisen und entsprechend zu binden.

12. Kündigung und Vertragsdauer

12.1. Der vertragliche Leistungszeitraum startet zum im Vertrag festgelegten „Geplanten Starttermin“.

12.2. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit, mindestens aber auf eine Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch. In den darauffolgenden Jahren, ist eine Kündigung zum jeweiligen Quartalsende mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist durch beide Parteien möglich.

12.3. Unabhängig von Ziffer 12.2 haben beide Parteien das Recht, den Vertrag binnen der ersten 30 Tage mit einer Kündigungsfrist von 3  Tagen zum Monatsende zu kündigen (Testzeitraum).

12.4. Unabhängig von anderen vertraglichen Vereinbarungen ist eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund jederzeit zulässig. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn bei einer der Parteien ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, wenn gegen eine Partei Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden und diese nicht innerhalb eines Monats aufgehoben sind, oder wenn eine der Parteien wesentliche Pflichten aus dem Vertrag oder diesen AGB verletzt. Für den Dienstleister besteht darüber hinaus ein wichtiger Grund speziell dann, wenn der Unternehmer seine Zahlungen einstellt, sich die Vermögensverhältnisse des Unternehmers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtern, oder wenn der Unternehmer seine Mitwirkungspflichten in erheblichem Maße verletzt, auch wenn es sich nur um eine einmalige Verletzung handelt.

12.5. Jede Kündigung Bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.6. Wird der Vertrag aus Gründen, die dem Unternehmer zuzurechnen sind (z.B. Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Unternehmers, Kündigung des Dienstleisters aufgrund von Zahlungsverzug des Unternehmers) vorzeitig beendet oder sollte der Unternehmer den Vertrag vor Ablauf der festgelegten Vertragsdauer ohne Vorliegen eines rechtfertigenden, wichtigen Grundes kündigen, so erwächst dem Dienstleister neben einem Anspruch auf die vereinbarte Entlohnung für bereits erbrachte Leistungen auch ein Recht auf Kompensation für die infolge der vorzeitigen Beendigung noch ausstehenden Leistungen (Pönale). Diese beläuft sich auf mindestens 50% der für die Restlaufzeit des Vertrages vereinbarten festen Entlohnung sowie auf entgangene Provisionsansprüche, kalkuliert auf Basis der bis dahin erzielten Provisionen. Es obliegt dem Unternehmer, den Nachweis zu führen, dass der Zahlungsanspruch des Dienstleisters infolge reduzierter Aufwendungen geringer ausfällt. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, weitergehende Ansprüche geltend zu machen.

12.7. Sollte der Unternehmer dem Dienstleister den Zugang zu seinem Amazon-Account entziehen und dem Dienstleister dadurch die Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen unmöglich machen, gilt dies nicht als Kündigung des Vertrages. Der Unternehmer ist weiterhin verpflichtet, die Bedingungen des Vertrages bis zum Wirksamwerden einer formellen Kündigung einzuhalten und die vereinbarte Vergütung zu leisten.

13. Anzuwendendes Recht

13.1. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1. Erfüllungsort sämtlicher Leistungen des Dienstleisters ist Wien, Österreich.

14.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien (Österreich) vereinbart.

15. Salvatorische Klausel und Formgebot

15.1. Falls eine Bestimmung dieser AGB  ganz oder teilweise rechtlich unwirksam oder undurchführbar ist oder wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder dieser AGB als Ganzes. Der Dienstleister und der Unternehmer werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine gültige und durchführbare Bestimmung ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

15.2. Abänderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder eines Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Dies schließt auch die Abänderung dieser Anforderung an die Schriftform ein. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

Stand Mai 2024